Recht auf Strom

Der Druck, die Strom- bzw. Gasrechnungen nicht mehr begleichen zu können, erhöht sich. Staatliche Maßnahmen sind eher keine Hilfe für die Menschen, sondern gleichen Unterstützungspaketen für Energielieferanten. Die satten Dividenden von Übergewinnen landen in den Taschen einiger Weniger.

Doch im Elektrizitätswirtschaftsgesetz §77 (ElWOG) bzw. im § 124 Gaswirtschaftsgesetz (GWG) ist eine Grundversorgung mit Strom und Gas vorgesehen. Diese Grundversorgung müsste klar ersichtlich veröffentlicht werden. Doch weder Vergleichsportale und E-Control enthalten aktuelle Preisvergleiche, denn auch Grundsicherungstarife sind unterschiedlich.

Die relevante Komponente für den guten Vergleich ist der Arbeitspreis. Im Gesetz ist auch keinerlei Beschränkung vorgesehen, welche privaten Verbraucher*innen und Kleinunternehmen dies beantragen dürfen. Trotzdem wird die Information über den Grundtarif gut versteckt, auch gibt es dreiste Versuche die Anträge auf Grundsicherung abzulehnen, wogegen der VSV nun rechtlich vorgeht. Unter https://www.e-control.at/ musterbriefe gibt es den Musterbrief zum Grundtarif.

Armin Kraml

Phantomschmerzen akut

Michael Graber über den Markt als Regulativ.

„Die Märkte spielen verrückt“ so hieß es in den Medien, von den Regierungs- und Oppositionsparteien angesichts der Preisexzesse, die wir derzeit insbesondere am Energiesektor erleben. Spielen die Märkte verrückt im Gegensatz zu deren „normalen“ Verhalten?

Zunächst gilt es einmal festzuhalten, Markt ist nicht gleich Markt. Der Bauernmarkt in Favoriten, wo die Händler frisches Obst und Gemüse anbieten, ist nicht zu vergleichen mit Märkten, wo nur einige Großkonzerne operieren, wie z.B. die großen Handelsketten und schon gar nicht mit den verschiedenen Sektoren am Weltmarkt, der von einigen hundert, wahrscheinlich aber eher von nur einigen Dutzend transnationalen Superkonzernen beherrscht werden.

Das schöne Bild des „freien Marktes“ auf dem sich die Tüchtigsten durchsetzen ist eine ebenso billige Erzählung wie die für jeden offene Möglichkeit vom Tellerwäscher zum Millionär aufzusteigen.

Eine fast ebenso billige Erzählung ist die Mär, dass in jedem Fall die Märkte über die Preise signalisieren, ob Angebot oder Nachfrage überwiegen. Natürlich gibt es das auch, spielt aber heute auf den wichtigsten Märkten, die Produktion, Verteilung und Konsum bestimmen, eine untergeordnete Rolle. Je weniger Anbieter auf einem Markt operieren, desto mehr bestimmen Größe, Kapital- und Marktmacht der Konzerne die entscheidende Rolle. Konkurrenz und Monopol sind da meist keine Gegensätze mehr. Innerhalb von Kartellen mag es Konkurrenz geben, aber nach außen agieren sie als Monopol und erst recht internationale Kartelle wie z.B. die OPEC. Der Sinn ihrer Existenz besteht gerade darin, die Preise zu bestimmen, zu manipulieren, zwecks höchstmöglicher Profite.

Dazu kommt, dass viele Güter auf den Weltmärkten an den Börsen gehandelt werden, wo die Spekulation eine wesentliche Rolle spielt und preisbestimmend wirkt. Das gilt auch etwa für Grundnahrungsmittel wie etwa für Weizen, aber auch für viele andere Grundstoffe, etwa Metalle usw. Dort geht es ebenfalls nicht um Versorgungssicherheit, sondern um die Erzielung höchstmögliche Profite.

Natürlich können künstliche oder durch außerökonomische Umstände verursachte Verknappung von Gütern dramatische Preissteigerungen hervorrufen. Das war (und ist) etwa durch die von der Pandemie hervorgerufene Unterbrechung von Produktionen und Lieferketten der Fall. Aber auch in diesen Fällen gibt es Gewinner. Wer den größten finanziellen Rückhalt hat, kann sich rechtzeitig mit der Mangelware eindecken, ist auch bereit die hohen Preise zu zahlen. Dadurch tritt eine weitere Verknappung ein, treibt die Preise und damit die Inflation. Auch hier setzt in der Regel die Spekulation an. So funktionieren eben die „normalen“ Märkte. Für den oberflächlichen Betrachter scheinen die Märkte verrückt zu spielen, sie funktionieren aber in der kapitalistischen Logik der Profitmacherei, auch wenn dies zu Preisexzessen führt. Das dramatischste Beispiel ist derzeit der Gaspreis, der nicht nur den Strompreis, sondern auch den Preis vieler anderer Güter beeinflusst und derart die Teuerungswelle antreibt.

Märkte sind kein Naturwesen. Sie können politisch beeinflusst, reguliert und auch außer Kraft gesetzt werden. Es kommt darauf an wessen Interessen sich in der Gesellschaft durchsetzen.

Aktionäre im Vollrausch

Karin Antlanger zum Thema Energiepreise.

Der Markt regelt alles. So das Wirtschaftscredo von ÖVP und Konsorten. Wenn der Markt sich selbst wild entfesselt hat, die Inflation galoppiert, Arbeitskräfte rar sind, Lieferketten versagen, Wohnen und Heizen zum Luxusgut werden, dann wird plötzlich wieder der Ruf nach dem Staat laut.

Coronahilfen und Steuersenkungen werden vom Staat gefordert. Und das möglichst flächendeckend mit dem sonst bei Sozialleistungen so heftig abgelehnten Gießkannenprinzip. Je größer und finanztechnisch ausgefuchster ein Betrieb ist, umso mehr kann er aus den öffentlichen Töpfen lukrieren.

Die durch Russland angedrohte und durch diverse EU-Boykottmaßnahmen selbst auferlegte Verknappung von Gaslieferungen beschleunigt nicht nur einen Ausstieg von fossilen Brennstoffen, sondern sorgt gleichzeitig für eine grandiose Explosion sämtlicher Energiepreise – egal ob Wasserkraft oder Holzpellets.

Sogar der schwarze Landeshauptmann Stelzer musste in einem Interview eingestehen: „Dass die Unternehmen jetzt hohe Gewinne machen, ohne dass unternehmerische Ent- scheidungen dazu beigetragen hätten, ist ein Faktum.“

Stelzer will dafür eine Senkung der Mineralölsteuer (!), die erfahrungsgemäß erst wieder die Gewinne der Mineralölkonzerne steigern würde und wohl kaum an die EndverbraucherInnen weitergegeben würde. Außer Steuersenkungen, Beihilfen und Zuschüssen fällt ihnen nichts ein, egal ob sie Stelzer oder Rendi-Wagner heißen.

Oder kann sich jemand daran erinnern, dass eine Steuersenkung jemals zu einer spürbaren Verbilligung eines Produkts oder einer Dienstleistung geführt hätte?

Der Markt braucht Regeln!

Existenziell notwendige Erfordernisse und Produkte müssen für alle zugänglich und erschwinglich sein und dürfen keiner Marktlogik unterliegen, die einzig auf Gewinnmaximierung ausgerichtet ist. Egal ob Wohnen, Ernährung, medizinische Versorgung oder Bildung – diese Bereiche müssen durch den Gesetzgeber preisgeregelt werden bzw. kostenfrei zugänglich sein.

Im Gegenzug gäbe es ausreichend Ideen für treffsichere Besteuerungen, angefangen von einer Vermögens- und Erbschaftssteuer bis zu einer Swimming-Pool-Steuer oder eine Leerstandsabgabe.

Cartoon: Karl Berger, http://www.zeichenware.at

Ein heißer Herbst?

Stefanie Breinlinger zur KV-Runde.

Kaum ist der Sommer um, beginnen schon die Kollektivvertragsverhandlungen. Die Inflation ist so hoch wie seit Jahrzehnten nicht. Laut IHS und WIFO wird sie heuer bis zu sieben Prozent erreichen, auch 2023 rechnet man mit vier Prozent. Dabei haben wir es mit einer Gewinn-Preis-Spirale und nicht mit einer Lohn-Preis-Spirale zu tun: Denn nicht hohe Löhne sind Inflationstreiber, sondern hohe Energiepreise und hohe Gewinne in vielen Branchen.

Lohnabhängige in Niedriglohn-Branchen und prekären Arbeitsverhältnissen sind von der Teuerung von Energie und Lebensmitteln jedenfalls am stärksten betroffen und haben mit den hohen Lebenshaltungskosten zu kämpfen. Es ist daher für die Erwerbstätigen entscheidend, dass die kommenden KV-Abschlüsse sehr hoch ausfallen. Denn man darf nicht vergessen, dass das Lohnniveau basierend auf den letzten Abschlüssen mit der rasant steigenden Inflation nicht schritthalten konnte.

Die Lohnabhängigen schleppen somit bereits einen gewaltigen Reallohn- und damit Kaufkraftverlust mit, bevor die Verhandlungen überhaupt erst begonnen haben. Daher erwarten viele Menschen vom ÖGB, sich für hohe Lohn- und Gehaltsforderungen einzusetzen. Diese Forderungen müssen daher den zweistelligen Bereich erreichen. Die Lohnabhängigen erwarten sich auch, dass der ÖGB bereit ist, für diese hohen Forderungen einzustehen und dafür auch Arbeitskämpfe aufzunehmen.

Die letzten Metall-KV-Verhandlungen erweckten den Eindruck, dass Streik im ÖGB zu einer Inszenierung verkommen ist. Der ÖGB und die Teilgewerkschaften sollten dieses wichtige Druckmittel aber nicht lediglich als Teil einer rituellen Drohkulisse, sondern ernsthaft als Mittel der Durchsetzung der Interessen der Arbeit- nehmerInnen wahrnehmen.

Bei den Auseinandersetzungen um die Elementarpädagogik hätte ein Kindergarten-Streik den Forderungen mehr Nachdruck verliehen. Kampfbereitschaft und Entschiedenheit schuldet die Gewerkschaft nicht nur ihren Mitgliedern. Als Sozialpartner setzt sie in den Verhandlungen Standards in Lohn und Arbeitszeit und anderen wichtigen Materien, die gesetzlich für ganze Branchen verankert werden. Es ist nur fair, wenn die ArbeitnehmerInnen an der Wertschöpfung beteiligt werden, die sie schließlich erarbeiten.

Heiliger Profit

Angesichts multipler Krisen – Globalisierung, Finanzmarkt, Klima, Corona, Krieg – läuft der neoliberale Kapitalismus zunehmend unrund. Eine wachsende Umverteilung von Arm zu Reich erschüttert das Vertrauen in „die da oben“. Und nach dem Zerfall des „realen Sozialismus“ verstärkt sich der imperialistische Kampf um Hegemonie und Ressourcen.

Hierzulande erhöht die Teuerung (im Juli mit 9,2 Prozent der höchste Preisanstieg seit 1975) die Armutsgefahr. Die Schuldzuweisung an Russlands Krieg in der Ukraine greift aber zu kurz, verteuert sich doch auch vieles, das nichts mit Gas oder Öl, wohl aber mit Spekulation und Profit zu tun hat.

Die Explosion von Mieten und Preisen für Energie und Grundnahrungsmittel spült Milliarden in die Geldspeicher der Konzerne. Doch eine Abschöpfung der „Windfallprofite“ oder staatliche Preisregelungen wird als unzulässiger Eingriff in die „freie Marktwirtschaft“ blockiert. Bestenfalls gibt es Staatszuschüsse – die wir uns letztlich aus unseren eigenen Steuergeldern selbst bezahlen müssen. Hauptsache der heilige Profit wird nicht angetastet.

Umso mehr gilt es jetzt mit aller Kraft dafür zu wirken, dass bei den kommenden Lohn- und Pensionsverhandlungen kräftige Erhöhungen zustande gekommen. Zehn Prozent und mehr dürfen da kein Tabu sein. Die Gewerkschaften sind gefordert.

Redaktion „Café KPÖ“

Teuerungsausgleich her

Thomas Erlach über Teuerung und den SWÖ-KV.

Der letzte Abschluss des Kollektivvertrags der Sozialwirtschafts Österreichs (SWÖ) brachte eine Arbeitszeitverkürzung von 38 auf 37 Stunden mit sich, die ab 1. Jänner 2022 umgesetzt wird. Dabei bleiben die Teilzeitkräfte auf ihrem bisherigen Stundenausmaß und erhalten dadurch um 2,73 Prozent mehr Lohn. Die Vollzeitkräfte erhalten eine Stunde mehr Freizeit bei gleichbleibendem Lohn.

Dieser Abschluss war ein großer Erfolg, auch wenn die 35-Stundenwoche nicht erreicht wurde. Bei diesem Mehrjahresabschluss war dem GLB immer klar, dass die Höhe der Inflationsrate dabei ein Unsicherheitsfaktor ist. Wenn die Inflation höher als 2,73 Prozent ist führt der Abschluss zu Reallohnverlusten. Vollzeitkräfte spüren das deutlicher, weil ihr Lohn gleichbleibt. Das war ein Grund, warum der GLB damals gegen diesen Abschluss gestimmt hat.

In einer Herbstsitzung der Arbeitnehmervertreter*innen wurde ein vom GLB unterstützter Antrag, wegen der hohen Inflation heuer noch einen Ausgleich nachzuverhandeln, leider mehrheitlich abgelehnt. Für die Verhandlungen wurde bisher der Jahresdurchschnitt des VPI herangezogen und der lag unter 2,73 Prozent. Das bedeutet aber, dass erst beim nächsten KV-Abschluss ab 1. Jänner 2023 die hohe Inflation berücksichtigt werden kann.

Während die Monate mit niedriger Inflation den Durchschnitt drücken, verläuft der Trend der steigenden Inflation im laufenden Jahr weiter und wird nicht sofort berücksichtigt. So sind wir mit dem Ausgleich einer höheren Inflation immer um ein Jahr im Rückstand. Es ist ein Nachteil, dass so starke Inflationsanstiege wie derzeit, erst im Nachhinein teilweise ausgeglichen werden.

Um dem Entgegenzuwirken, muss man nachverhandeln oder Abschlüsse tätigen, die so weit über der Inflationsrate liegen, dass solche Effekte vermieden werden. Mehrjahresabschlüsse erschweren die Situation zusätzlich, weil sich die Inflation, wie man sieht, schwer über mehrere Jahre vorhersagen lässt.

Die Arbeitsbedingungen im Sozialbereich müssen sich deutlich verbessern. Daher tritt der GLB für eine Arbeitszeitverkürzung auf 30 Stunden im Rahmen des nächsten KV-Abschlusses ein. Und zwar so, dass dabei auch die hohe Inflation für alle Beschäftigten ausgeglichen wird.