Der Druck, die Strom- bzw. Gasrechnungen nicht mehr begleichen zu können, erhöht sich. Staatliche Maßnahmen sind eher keine Hilfe für die Menschen, sondern gleichen Unterstützungspaketen für Energielieferanten. Die satten Dividenden von Übergewinnen landen in den Taschen einiger Weniger.
Doch im Elektrizitätswirtschaftsgesetz §77 (ElWOG) bzw. im § 124 Gaswirtschaftsgesetz (GWG) ist eine Grundversorgung mit Strom und Gas vorgesehen. Diese Grundversorgung müsste klar ersichtlich veröffentlicht werden. Doch weder Vergleichsportale und E-Control enthalten aktuelle Preisvergleiche, denn auch Grundsicherungstarife sind unterschiedlich.
Die relevante Komponente für den guten Vergleich ist der Arbeitspreis. Im Gesetz ist auch keinerlei Beschränkung vorgesehen, welche privaten Verbraucher*innen und Kleinunternehmen dies beantragen dürfen. Trotzdem wird die Information über den Grundtarif gut versteckt, auch gibt es dreiste Versuche die Anträge auf Grundsicherung abzulehnen, wogegen der VSV nun rechtlich vorgeht. Unter https://www.e-control.at/ musterbriefe gibt es den Musterbrief zum Grundtarif.
Es war helle Aufregung, als im Spätsommer die Preise für Energie, speziell für Gas, durch die Decke gingen. Explodierende Preise brachten kurzzeitig sogar die Wien Energie ins Straucheln. Der größte Energiekonzern Österreichs – nach Anzahl der Kund*innen – hatte Liquiditätsprobleme und konnte die Sicherheiten für Stromeinkäufe an der Börse nicht mehr aus eigener Kraft stemmen. Der Bund musste einspringen und Garantien abgeben.
Auch für viele Kund*innen blieben die Entwicklungen an den Energiemärkten nicht ohne Konsequenzen. Energie- und Brennstoffunternehmen erhöhten die Preise. Strom- und Gasanbieter kündigten Verträge. In Wien müssen die Haushalte nun bis zum Zehnfachen für Strom und Gas zahlen. In Oberösterreich sind die Entwicklungen zwar nicht ganz so schlimm – zumindest für alle die nicht für ein paar Euro auf private Energieversorger wechselten.
Die regionalen Energieunternehmen – großteils in öffentlicher Hand – haben anders als die Wien Energie, weniger an der Börse Strom eingekauft bzw. spielen aufgrund geringerer nachgefragter Energiemenge nicht so eine große Rolle. Doch auch hierzulande wird der Preisanstieg spürbar. Noch sind Abrechnungen ausständig, schlagen teurere Energiepreise nicht durch, kommen die Teuerungen erst. So hat die Energie AG zwar für Bestandskund*innen eine Preisgarantie bis Ende des Jahres abgegeben, aber danach wird sicher auch da der Preis „angepasst“.
Zwischenzeitlich ist die Aufregung wieder vorbei. Die Marktpreise sind wieder gefallen. Und schon ist auch wieder vergessen, dass es eigentlich völlig unverständlich sein sollte, mit Energie an Börsen zu handeln und die Preise den „Marktkräften“ zu überlassen. Das System liberalisierter Energiemärkte funktioniert ebenso wie die völlig intransparenten Geschäfte – auch öffentlicher Energieversorger – auf Kosten der Kund*innen.
Es wäre höchst an der Zeit den Preis für Energie an den durchschnittlichen Erzeugungskosten anzulehnen und durch öffentliche, gesellschaftliche Planung und Kontrolle – zum Beispiel mit einer Energiegrundsicherung – für soziale und ökologische Rahmenbedingen zu sorgen. Leider aber in neoliberal-turbokapitalistischen Zeiten ein Wunschdenken.
Der Markt regelt alles. So das Wirtschaftscredo von ÖVP und Konsorten. Wenn der Markt sich selbst wild entfesselt hat, die Inflation galoppiert, Arbeitskräfte rar sind, Lieferketten versagen, Wohnen und Heizen zum Luxusgut werden, dann wird plötzlich wieder der Ruf nach dem Staat laut.
Coronahilfen und Steuersenkungen werden vom Staat gefordert. Und das möglichst flächendeckend mit dem sonst bei Sozialleistungen so heftig abgelehnten Gießkannenprinzip. Je größer und finanztechnisch ausgefuchster ein Betrieb ist, umso mehr kann er aus den öffentlichen Töpfen lukrieren.
Die durch Russland angedrohte und durch diverse EU-Boykottmaßnahmen selbst auferlegte Verknappung von Gaslieferungen beschleunigt nicht nur einen Ausstieg von fossilen Brennstoffen, sondern sorgt gleichzeitig für eine grandiose Explosion sämtlicher Energiepreise – egal ob Wasserkraft oder Holzpellets.
Sogar der schwarze Landeshauptmann Stelzer musste in einem Interview eingestehen: „Dass die Unternehmen jetzt hohe Gewinne machen, ohne dass unternehmerische Ent- scheidungen dazu beigetragen hätten, ist ein Faktum.“
Stelzer will dafür eine Senkung der Mineralölsteuer (!), die erfahrungsgemäß erst wieder die Gewinne der Mineralölkonzerne steigern würde und wohl kaum an die EndverbraucherInnen weitergegeben würde. Außer Steuersenkungen, Beihilfen und Zuschüssen fällt ihnen nichts ein, egal ob sie Stelzer oder Rendi-Wagner heißen.
Oder kann sich jemand daran erinnern, dass eine Steuersenkung jemals zu einer spürbaren Verbilligung eines Produkts oder einer Dienstleistung geführt hätte?
Der Markt braucht Regeln!
Existenziell notwendige Erfordernisse und Produkte müssen für alle zugänglich und erschwinglich sein und dürfen keiner Marktlogik unterliegen, die einzig auf Gewinnmaximierung ausgerichtet ist. Egal ob Wohnen, Ernährung, medizinische Versorgung oder Bildung – diese Bereiche müssen durch den Gesetzgeber preisgeregelt werden bzw. kostenfrei zugänglich sein.
Im Gegenzug gäbe es ausreichend Ideen für treffsichere Besteuerungen, angefangen von einer Vermögens- und Erbschaftssteuer bis zu einer Swimming-Pool-Steuer oder eine Leerstandsabgabe.
Mit Atomkraft ist der Klimakrise nicht beizukommen. Sie ist überaus gefährlich, umweltschädlich und zudem viel zu behäbig, um in relevanter Zeit messbar mehr Energie liefern zu können. Viel zu teuer ist sie auch.
Nun will also die EU via Taxonomie-Verordnung Geld lukrieren, Anlegern soll Atomkraft als grün und nachhaltig untergejubelt werden. Doch ob der Finanzmarkt dieses Produkt überhaupt bedienen würde? Banker wissen allzu gut, dass Atomkraft unrentabel ist! Warum also diese Entwicklung? Hat Gründe. Hintergründe!
Und keiner repräsentiert diese deutlicher als der französische Präsident Macron: Zwar spricht er von der schönen, neuen Atomzukunft, in Wahrheit will er die hochgradige Abhängigkeit von AKW’s im Land durch Laufzeit-Verlängerungen aufrechterhalten – und ganz nebenbei das nukleare Waffenarsenal der Grande Nation absichern. Militärische Absichten also, gepaart mit der Vertuschung einer jahrzehntelang verpfuschten Energiepolitik.
Wir setzen alles daran, dass unsere direkt gewählten Abgeordneten im EU-Parlament von ihrem Recht Gebrauch machen und diesen Vorschlag ablehnen.
Hans Kropiunik über Klimaschutz und die Energiecharta ECT
Der globale Temperaturanstieg erfordert den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen. Laut Pariser Klimaabkommen sollen Abbau und Verbrennung dieser Energieträger schrittweise eingestellt werden. Die vom Profitinteresse getriebenen Fehlinvestitionen zur Vernichtung unserer Lebensgrundlagen wollen aber geschützt bleiben. Die fossile Energiewirtschaft hat dazu eine verheerende Geheimwaffe, um Regierungen und Steuerzahler in die Knie zu zwingen, entwickelt: Den Energie Charta Vertrag (ECT) verknüpft mit Investorenschutzbestimmungen (ISDS).
Die Verfechter der neoliberalen Wertehegemonie mit Konkurrenz und Markt als neuem Herrgott und ihre politischen Handlanger verkaufen uns dies als „Freihandel“. Der Preis dafür ist hoch: Gnadenlose Ausbeutung von Mensch, Tier und Ressourcen – im wirtschaftsliberalen Jargon „gesunde Konkurrenz“.
Der Hintergrund
Die Privatisierung der Öl- und Gasindustrien östlich des „Eisernen Vorhangs“ bot westlichen Konzernen Möglichkeiten zur Übernahme oder sich mit Hilfe der neuen Oligarchen einzukaufen. Um die Investoren zu schützen entstanden die Energiecharta und die ISDS-Bestimmungen.
Erstes Kooperationsabkommen wurde 1991 in Den Haag ausgearbeitet, sieben Jahre später trat ECT in Kraft. Heute zählt die Charta mehr als fünfzig Vertragsparteien. Über die Aufnahme weiterer Staaten wird kontinuierlich weiterverhandelt und geworben.
Folgen der Expansion
Bisher sind 128 Schiedsverfahren (2019) Investoren versus Staaten bekannt. Weil für die meisten Regierungen peinlich dürfte die tatsächliche Zahl wesentlich höher liegen. Die Streitwerte erreichen Milliarden Dollar.
Im Herbst 2019 kündigt der finnisch-deutsche Energiekonzern UNIPER an, die Niederlande auf Schadenersatz zu klagen, sollte die Regierung das geplante Gesetz zum Ausstieg aus der Kohlekraftverstromung bis 2030 beschließen.
Der deutsche Energieriese RWE fordert im Voraus eine Entschädigung für die mögliche Schließung zweier Kohlkraftwerke in den Niederlanden. Die deutsche Regierung bietet den Energieriesen vorsorglich Milliarden in Form von gigantischen Dauerrenten für Investoren an.
Im November 2019 kündigte die australische Aura Energy an, den schwedischen Staat zu verklagen, weil dieser den Uranabbau aufgrund von ökologischen und gesundheitlichen Bedenken verboten hatte.
Im Mai 2017 klagte der britische Rockhopper Konzern, weil sich Italien weigerte eine Konzession für Offshore-Ölbohrungen in der Adria zu erteilen und verlangte für mögliche verloren gegangene Profite 350 Millionen Euro „Schadenersatz“.
Im Frühjahr 2018 wurde Spanien auf Basis lSDS vom ICSID (Anhängsel der Weltbank) zu 127 Mio. Euro Schadensersatz wegen einem Gesetz zur Kontrolle der Entwicklung der Strompreise verklagt und verurteilt. Die Minderprofite sollte die spanische Bevölkerung ausgleichen!
Diese Liste lässt sich fortsetzen: Vattenfall vs. Hamburg, Lone Pine vs. Kanada, North Stream vs. EU. Die Zahl der Klagen wächst rasant. Fast drei Viertel der bisherigen ECT-Klagen erfolgen innerhalb der EU gegen Kommunen und nationale Regierungen. Ein Fressnapf für hungrige Spekulanten. Österreich hat diesen Vertrag unterschrieben und könnte jederzeit geklagt werden.
Fazit: Vertraue keiner Partei, die keine klare Haltung gegen dieses auf den Hund gekommenes imperialistische Wirtschaftssystem hat.