Recht auf Strom

Der Druck, die Strom- bzw. Gasrechnungen nicht mehr begleichen zu können, erhöht sich. Staatliche Maßnahmen sind eher keine Hilfe für die Menschen, sondern gleichen Unterstützungspaketen für Energielieferanten. Die satten Dividenden von Übergewinnen landen in den Taschen einiger Weniger.

Doch im Elektrizitätswirtschaftsgesetz §77 (ElWOG) bzw. im § 124 Gaswirtschaftsgesetz (GWG) ist eine Grundversorgung mit Strom und Gas vorgesehen. Diese Grundversorgung müsste klar ersichtlich veröffentlicht werden. Doch weder Vergleichsportale und E-Control enthalten aktuelle Preisvergleiche, denn auch Grundsicherungstarife sind unterschiedlich.

Die relevante Komponente für den guten Vergleich ist der Arbeitspreis. Im Gesetz ist auch keinerlei Beschränkung vorgesehen, welche privaten Verbraucher*innen und Kleinunternehmen dies beantragen dürfen. Trotzdem wird die Information über den Grundtarif gut versteckt, auch gibt es dreiste Versuche die Anträge auf Grundsicherung abzulehnen, wogegen der VSV nun rechtlich vorgeht. Unter https://www.e-control.at/ musterbriefe gibt es den Musterbrief zum Grundtarif.

Armin Kraml

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