
Thomas Erlach über Teuerung und den SWÖ-KV.
Der letzte Abschluss des Kollektivvertrags der Sozialwirtschafts Österreichs (SWÖ) brachte eine Arbeitszeitverkürzung von 38 auf 37 Stunden mit sich, die ab 1. Jänner 2022 umgesetzt wird. Dabei bleiben die Teilzeitkräfte auf ihrem bisherigen Stundenausmaß und erhalten dadurch um 2,73 Prozent mehr Lohn. Die Vollzeitkräfte erhalten eine Stunde mehr Freizeit bei gleichbleibendem Lohn.
Dieser Abschluss war ein großer Erfolg, auch wenn die 35-Stundenwoche nicht erreicht wurde. Bei diesem Mehrjahresabschluss war dem GLB immer klar, dass die Höhe der Inflationsrate dabei ein Unsicherheitsfaktor ist. Wenn die Inflation höher als 2,73 Prozent ist führt der Abschluss zu Reallohnverlusten. Vollzeitkräfte spüren das deutlicher, weil ihr Lohn gleichbleibt. Das war ein Grund, warum der GLB damals gegen diesen Abschluss gestimmt hat.
In einer Herbstsitzung der Arbeitnehmervertreter*innen wurde ein vom GLB unterstützter Antrag, wegen der hohen Inflation heuer noch einen Ausgleich nachzuverhandeln, leider mehrheitlich abgelehnt. Für die Verhandlungen wurde bisher der Jahresdurchschnitt des VPI herangezogen und der lag unter 2,73 Prozent. Das bedeutet aber, dass erst beim nächsten KV-Abschluss ab 1. Jänner 2023 die hohe Inflation berücksichtigt werden kann.
Während die Monate mit niedriger Inflation den Durchschnitt drücken, verläuft der Trend der steigenden Inflation im laufenden Jahr weiter und wird nicht sofort berücksichtigt. So sind wir mit dem Ausgleich einer höheren Inflation immer um ein Jahr im Rückstand. Es ist ein Nachteil, dass so starke Inflationsanstiege wie derzeit, erst im Nachhinein teilweise ausgeglichen werden.
Um dem Entgegenzuwirken, muss man nachverhandeln oder Abschlüsse tätigen, die so weit über der Inflationsrate liegen, dass solche Effekte vermieden werden. Mehrjahresabschlüsse erschweren die Situation zusätzlich, weil sich die Inflation, wie man sieht, schwer über mehrere Jahre vorhersagen lässt.
Die Arbeitsbedingungen im Sozialbereich müssen sich deutlich verbessern. Daher tritt der GLB für eine Arbeitszeitverkürzung auf 30 Stunden im Rahmen des nächsten KV-Abschlusses ein. Und zwar so, dass dabei auch die hohe Inflation für alle Beschäftigten ausgeglichen wird.