Die Betroffenen klein halten

Die Sozialhilfe, wie sie derzeit gehandhabt wird, ist ein Instrument zur Unterwerfung und zur Disziplinierung der Armen. Von Ronald Rupoldinger

Als die bedarfsorientierte Mindestsicherung eingeführt worden ist, war die vorherrschende Meinung, dass dies, wie der Name schon sagte, das mindeste sei, was Menschen zum Überleben benötigen. Es lag zwar schon damals weit unter der Armutsgrenze und sicherte ein schlechtes Leben, kein würdiges. Mit der Rückkehr zur Sozialhilfe unter Schwarz-Blau wurden selbst diese minimalen Standards über den Haufen geworfen, mit dem Ergebnis, dass tausende Existenzen devastiert wurden. Man kann in Österreich wieder verrecken, wenn nicht irgendwo ein Almosen abfällt.

Die Koppelung der Sozialhilfe mit dem Repressionsinstrument Arbeitsmarktservice etwa, schafft eine gefährliche Gemengelage für die Betroffenen. Etwa für einen psychisch Kranken mit einer entsprechenden Diagnose, der vom AMS immer noch als arbeitsfähig geführt wird. Da dieser aber weder in der Lage ist, Bewerbungen zu führen, noch eine Arbeit zu bewältigen, wird er vom AMS gesperrt. Die AMS-Sperre hat zur Folge, dass auch keine Sozialhilfe bezahlt wird. Entsprechende Klagen ziehen sich über Jahre. Die Sozialhilfe ist hierzulande dergestalt aufgestellt, dass das Verrecken billigend in Kauf genommen wird.

Bemerkenswert ist auch die Datengier der auszahlenden Stellen. Es wird von Fällen berichtet, dass sich Bezieher der oberösterreichischen Sozialhilfe, die bei einem Bankomaten in einem benachbarten Bundesland Geld behoben hatten, jede einzelne Behebung begründen mussten. Wäre etwa ein Verwandtenbesuch der Grund gewesen, so wäre die Sozialhilfe gestrichen worden, weil ja Verköstigung im Spiel gewesen sein hätte können. Wem da nicht die Ausgesteuerten der Ersten Republik einfielen, die ihre Gemeinde nicht verlassen durften.

Die Willkür von Politik und Verwaltung äußert sich auch in der provokanten Langsamkeit der Bearbeitung der Anträge. Es soll schon vorgekommen sein, dass der Bescheid erst kurz vor dessen Ablaufen übermittelt worden sei. Eine Wartezeit von mehreren Monaten, so wird berichtet, sei gang und gäbe. Setzt man diese asoziale Praxis mit den prekären Lebensverhältnissen der Antragsteller*innen ins Verhältnis, so kann man nur zum Schluss kommen, dass diese Behördenwillkür beabsichtigt ist. Man will die Betroffenen klein halten.

Cartoon: Karl Berger, http://www.zeichenware.at

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s