
Gerlinde Grünn über den Umgang mit der Wohnanlage Sintstraße.
Ruhig ist es in der Sintstraße – eine grüne Oase mit vielen Bäumen und verstreut stehenden Häusern – mitten im Linzer Hafenviertel gelegen. Nur noch wenige Mietparteien wohnen hier. Die vom Stadtbaumeister Curt Kühne (1882–1963) geplante zwischen 1927 und 1931 errichtete Siedlung umfasst 18 zweigeschoßige und freistehende Häuser mit 144 Kleinwohnungen.
Architekt Kühne lehnte sich mit seiner Gartenstadt-Idee an eine Hafenarbeiter-Siedlung in London-Nottinghill sowie an der Freihofsiedlung und der Siedlung Lockerwiese in Wien an. Der großzügige Grünraum rund um den minimalistischen Wohnraum sollte für die BewohnerInnen Ausgleich schaffen.
Die Erhaltung dieses wertvollen Erbes der Arbeiterwohnkultur macht der Stadt seit Jahren zu schaffen. 2008 verkaufte die Stadt die Siedlung an die stadteigene GWG. Nach jahrelangem Tauziehen wurde 2012 das einzigartige Ensemble unter Denkmalschutz gestellt.
Die GWG scheute aber angesichts der Auflagen des Denkmalschutzes vor einer Sanierung der Siedlung auf zeitgemäßen Standard zurück, zumal es auch Unvereinbarkeiten mit dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz gibt. Sämtliche Vorschläge für eine Zwischennutzung der historischen Siedlung vom Proberaum für Bands bis einem Pixelhotel versandeten.
2020 verkaufte die GWG das Areal um 3,9 Millionen Euro an die Strabag Real Estate, nur ein kleiner Teil blieb im Eigentum der GWG, die auf dem Restgrund Wohnbauten plant. Die KPÖ warnte ungehört vor der Privatisierung und vor der Abschiebung der politischen Verantwortung für das kulturelle Erbe der Stadt.
Zurecht, denn nun scheint die Aufhebung des Denkmalschutzes für einen Teil der Sintstraße spruchreif zu sein. Die Verantwortlichen hüllen sich in Schweigen. Klar aber ist, dass die Strabag Real Estate ein gutes Geschäft gemacht hat. Es ist nicht anzunehmen, dass der Immobilienmogul auf dem attraktiven Gelände befreit von Denkmalschutzauflagen sozialen Wohnbau forcieren wird.
Das Versagen der öffentlichen Hand von fehlenden Sonderzuschüssen des Bundes für Denkmalschutz für gemeinnützige Bauträger bis zur Stadtregierung ohne Gespür für öffentliches Eigentum und schutzwürdige Arbeiterkulturdenkmäler ist ein Trauerspiel.